Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Zahnarztpraxis:

Was tun bei Post von der Prüfstelle?

Was tun bei Post von der Prüfstelle?

Viele Zahnarztpraxen kennen das: Zum Jahresende flattert ein Brief der Prüfstelle ins Haus. Die Abrechnung wurde geprüft, und es gibt Auffälligkeiten. Oft werden solche Prüfverfahren eingeleitet, weil bestimmte Leistungen häufiger abgerechnet wurden als im Durchschnitt. Das kann teure Rückforderungen nach sich ziehen. Aber was ist zu tun, wenn man betroffen ist?

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Das Wirtschaftlichkeitsgebot: Die Grundlage

Für Zahnärzte, die gesetzlich versicherte Patienten behandeln, gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot. Es besagt, dass alle Leistungen zweckmäßig, notwendig und ausreichend sein müssen. Alles, was darüber hinausgeht, darf nicht zu Lasten der Krankenkassen abgerechnet werden. Dieses Prinzip soll sicherstellen, dass alle Patienten die nötige Versorgung erhalten, auch wenn das Geld begrenzt ist.

Wenn die Prüfstelle anklopft: So läuft das Verfahren ab

Die Prüfstellen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) haben die Aufgabe, die Wirtschaftlichkeit zu kontrollieren. Jede KZV hat dafür eigene Regeln, die man in der Vertragsmappe findet oder bei der Prüfstelle erfragen kann.

Wichtig: Wenn ein Prüfantrag kommt, sollte man ihn ernst nehmen. Einfach ignorieren ist keine Option, denn dann entscheidet die Prüfungsstelle nur anhand der Abrechnungsunterlagen. Das führt meist zu Kürzungen, weil die Besonderheiten der Praxis nicht berücksichtigt werden.

Die Stellungnahme: Die Chance zur Erklärung

Der erste Schritt als Zahnarzt ist eine individuelle Stellungnahme. Darin erklärt man, warum bestimmte Leistungen häufiger abgerechnet wurden. Vielleicht hat die Praxis ein besonderes Patientenklientel, viele schwere Fälle oder einen speziellen Behandlungsschwerpunkt. Moderne Praxissoftware kann helfen, solche Besonderheiten herauszufinden.

Man kann während der Wirtschaftlichkeitsprüfung auch aufzeigen, dass man an anderer Stelle gespart hat. Wenn man zum Beispiel eine Leistung überdurchschnittlich oft erbringt, spart man vielleicht bei anderen Leistungen.

Die persönliche Anhörung: Im Gespräch überzeugen

Oft folgt auf die Stellungnahme eine Einzelfallprüfung. Die Prüfungsstelle nennt dann konkrete Patientenfälle und fordert alle Unterlagen an: Abrechnungen, Befunde, die komplette Behandlungsdokumentation. Das sollte man unbedingt vorlegen.

In vielen Fällen gibt es auch eine persönliche Anhörung. Das ist die Chance, im direkten Gespräch die Besonderheiten der Fälle, die Praxisbesonderheiten und die Umstände der Behandlung zu erklären. Oft bekommt man dabei auch Tipps, wie man die Abrechnung in Zukunft verbessern kann.

Die richtige Strategie: Nicht weniger, sondern besser abrechnen

Das Ziel sollte nicht sein, aus Angst vor Prüfungen weniger Leistungen abzurechnen. Entscheidend ist, bei jeder Leistung zu prüfen: Ist sie im Rahmen der vertragszahnärztlichen Tätigkeit möglich, oder muss sie privat vereinbart werden?

Und ganz wichtig: Eine lückenlose Dokumentation ist das A und O. Dazu gehören auch aussagekräftige Röntgenbilder mit den entsprechenden Befunden. Nur so kann man bei einer Prüfung überzeugen.

Unsere Zahnärzte und Praxen fragten auch:

Was ist die 100 Fall Statistik?

Die 100-Fall-Statistik ist ein Instrument im Gesundheitswesen und bei Zahnärzten allgemein, das die Abrechnung und Vergütung von medizinischen Leistungen auf Basis von 100 Behandlungsfällen analysiert. Sie dient dazu, Abrechnungsfehler zu identifizieren, die Wirtschaftlichkeit zu überprüfen und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu gewährleisten. Zahnärzte und andere medizinische Fachkräfte nutzen sie, um ihre Abrechnungsprozesse zu optimieren.

Und was wird – typischerweise – bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung beanstandet?

Typischerweise werden bei der zahnärztlichen Abrechnung Fehler in der Anwendung des BEMA und der GOZ beanstandet, was zu fehlerhaften Vergütungen führen kann. Auch unzureichende Dokumentationen und das Nicht-Einhalten gesetzlicher Vorgaben sind häufige Kritikpunkte. Um solche Beanstandungen zu vermeiden, sind kontinuierliche Schulungen und die Nutzung spezialisierter Abrechnungssoftware entscheidend.

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