Zahntechnische Abrechnung extern erledigen lassen

Deutschlandweite zahntechnische Abrechnung durch Di.dento

Darum lohnt sich eine externe Abrechnung für Ihr Dentallabor

Die zahntechnische Abrechnung kann zunehmend extern erledigt werden, was für viele Zahnärztinnen und Zahnärzte eine enorme Entlastung darstellt. Durch die Auslagerung an spezialisierte Dentallabore oder Abrechnungsdienstleister bleibt mehr Zeit für die zahnärztliche Versorgung und die Patientenbetreuung. Externe Dienstleister sind mit den aktuellen Abrechnungsmodalitäten, wie der GOZ und dem BEMA, bestens vertraut und garantieren eine korrekte Dokumentation der erbrachten Leistungen. Besonders mit dem Inkrafttreten der neuen BEB 97 und den damit verbundenen Änderungen bis 2025 ist es ratsam, auf Experten zurückzugreifen. Seminare oder Online-Lehrgänge zur zahntechnischen Abrechnung bieten zusätzlich wertvolle Informationen und Fallbeispiele, um die Abläufe weiter zu optimieren.

Lerne die Vorteile einer Auslagerung der Rechnungsangelegenheiten kennen:

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Was ist das BeB?

Das BeB (Bewertungs- und Abrechnungsformular für Zahntechnik) ist ein zentrales Element in der zahntechnischen Abrechnung. Es dient dazu, die erbrachten Leistungen im Labor präzise zu dokumentieren und gegenüber der Zahnarztpraxis abzurechnen. Das BeB enthält wichtige Informationen zu den jeweiligen Zahnersatzleistungen und ist unerlässlich für die korrekte Erstellung der Abrechnung durch den Zahnarzt. In Kombination mit dem BEL/BEB-System ermöglicht es eine transparente und nachvollziehbare Kostenermittlung. Die IHK bietet hierzu kompakte Schulungen an, um Zahntechniker und Zahnärzte über die neuesten Richtlinien und das DZR (Deutsche Zahnarzt- und Zahntechniker-Recht) zu informieren.

Was ist das BeL?

Das BeL (Betriebs- und Entgeltordnung für die Zahntechnik) ist ein bedeutendes Dokument, das die Abrechnung von zahntechnischen Leistungen in Deutschland regelt. Es legt fest, wie Zahnersatz in Zahnarztpraxen abgerechnet wird und dient als Grundlage für die Preiskalkulation. Das BeL unterscheidet zwischen verschiedenen Zahnersatzarten und definiert die zulässigen Honorare, die die Zahntechniker für ihre Arbeiten erhalten können. Die BeL beb (Betriebs- und Entgeltordnung für die Zahntechnik, beihilfefähig) ist eine spezielle Version, die für die Abrechnung im Rahmen von Beihilfen relevant ist. Die IHK bietet zudem Schulungen an, um Zahntechniker und Zahnarztpraxen über die korrekte Anwendung des BeL zu informieren.

Unterschied BeB und BeL

Der Unterschied zwischen BeB und BeL ist für Zahntechniker und Zahnarztpraxen von großer Bedeutung, insbesondere in Bezug auf die Abrechnung von Zahnersatz.

BeB steht für „Betriebswirtschaftliche Ermittlung der Behandlungsdaten“. Diese Abrechnungsart wird häufig in Zahnarztpraxen genutzt, um die Kosten für Behandlungsleistungen zu dokumentieren und abzurechnen. Hierbei werden die Leistungen, die der Zahnarzt erbracht hat, detailliert aufgelistet, und es wird eine transparente Grundlage für die Patientenabrechnung geschaffen.

Im Gegensatz dazu steht BeL, was für „Betriebswirtschaftliche Ermittlung der Leistung“ steht. Bei dieser Methode liegt der Fokus stärker auf den erbrachten Leistungen, die im Rahmen der Zahntechnik und des Zahnersatzes anfallen. BeL ermöglicht eine differenzierte Abrechnung, die die spezifischen Leistungen des Zahntechnikers berücksichtigt und eine genauere Kostenaufstellung für die Zahnarztpraxis bietet.

Insgesamt ist es wichtig, dass Zahnarztpraxen und Zahntechniker die Unterschiede zwischen BeB und BeL verstehen, um eine korrekte und faire Abrechnung sicherzustellen. Die Wahl der richtigen Abrechnungsmethode kann dabei entscheidend für die Wirtschaftlichkeit der Zahnarztpraxis und die Zufriedenheit der Patienten sein.

 

Das sind die Vorteile einer externen zahntechnischen Abrechnung

Die externen zahntechnischen Abrechnung bietet zahlreiche Vorteile für Zahnarztpraxen. Durch die Auslagerung der Abrechnung an spezialisierte Dienstleister können Praxen ihre Ressourcen effizienter nutzen und sich auf die zahnmedizinische Versorgung konzentrieren. Externe Anbieter wie Di.dento gewährleisten eine korrekte Abrechnung, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dies reduziert den administrativen Aufwand erheblich und minimiert Fehlerquellen. Zudem ermöglicht die Zusammenarbeit mit externen Labors eine kompakte Übersicht über Zahnersatz und damit verbundene Leistungen, die in der DZr (Zahnärztliche Abrechnung) berücksichtigt werden.

Chairside-Leistungen: Unterschätzte Potenziale für Ihr Honorar

Chairside-Leistungen in der Zahnarztpraxis sind wahre Geheimtipps, wenn es um die Maximierung des Honorars geht. Oftmals werden diese wertvollen Leistungen erbracht, aber vergessen abzurechnen – ein Fehler, der leicht vermieden werden kann. Doch es geht noch weiter: In einigen Fällen können Chairside-Leistungen sogar die Honorarbasisvereinbarung umgehen und bieten so eine flexible Möglichkeit, das Honorar zu steigern. Besonders vorteilhaft sind sie auch in Bezug auf die Erstattung durch Zusatz- und Privatversicherungen, da hier häufig weniger Schwierigkeiten auftreten. Nutzen Sie das Potenzial dieser Leistungen und steigern Sie Ihr Einkommen auf unkomplizierte Weise!

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