Externe Abrechnung für Zahnärzte von Di.Dento
Deutschlandweite zahnärztliche Abrechnung für Zahnarztpraxen und Zahnkliniken.
- Spare jetzt wertvolle Zeit und personelle Mitarbeiterressourcen
- Zuverlässiges und reibungsloses eigenes Abrechnungssystem
- Personeller Ausfallschutz und mehr Liquidität
- Maximierung der Erstattungen
- Minimierung von Abrechnungsfehlern

Leistungen
Rechtssichere Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen wie BEMA, GOZ und GOÄ
Externer Abrechnungsservice
Als externer zahnärztlicher Abrechnungsservice kümmern wir uns schnell und zuverlässig um Deine Abrechnung.
Mit unserem Abrechnungsservice kannst Du und Dein Team Dich voll und ganz auf die Patientenbetreuung konzentrieren
- Zeitersparnis: Der administrative Aufwand wird erheblich reduziert.
- Mehr Genauigkeit: Das Risiko von Abrechnungsfehlern und finanziellen Verlusten wird minimiert.
- Liquidität: Eine nachhaltige Sicherstellung einer optimalen Liquidität wird gewährleistet.
- Maximierte Erstattungen: Erfahrene Experten optimieren die Abrechnung, um alle Abrechnungspotenziale zu nutzen.
- Maßgeschneiderte Lösungen: Es werden anpassbare Dienstleistungen angeboten, die den individuellen Bedürfnissen der Praxis entsprechen.
- Kostenkontrolle: Klare und transparente Preisgestaltung ohne versteckte Gebühren.
- Vertraulichkeit und Sicherheit: Sensible Daten und Informationen werden sorgfältig geschützt.
- Verlässlicher Partner: Die externe Abrechnungsfirma hat oft langjährige Erfahrung und wird von Zahnärzten für Zahnärzte geführt.
Jetzt beraten lassen
Wir freuen uns über Deine Nachricht und machen gerne einen Kennenlerntermin aus!
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Telefon
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Di.Dento GmbH
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Grundlagen der zahnärztlichen Abrechnung
Die zahnärztliche Abrechnung bildet die Grundlage für die Honorierung zahnmedizinischer Leistungen. In Deutschland erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA). Für gesetzliche Krankenversicherte (GKV) werden Leistungen gemäß BEMA abgerechnet, während Privatpatienten nach GOZ behandelt werden. Eine korrekte Dokumentation und die Einwilligung der Patienten sind essenziell, um rechtliche Vorgaben zu erfüllen. Externe Abrechnungsservices unterstützen Zahnarztpraxen dabei, die Abrechnung effizient und fehlerfrei zu gestalten, was insbesondere bis 2025 an Bedeutung gewinnen wird.

Was ist die GOZ?
Die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) bildet die Grundlage für die zahnärztliche Abrechnung in Deutschland. Sie regelt die Honorare, die Zahnärzte für ihre Leistungen bei Privatpatienten und gesetzlich Versicherten (über BEMA) verlangen können. Die GOZ ist entscheidend für die Dokumentation und Abrechnung von zahnmedizinischen Behandlungen, insbesondere bei Zahnersatz oder speziellen Behandlungen. Ab 2025 könnte es Änderungen geben, die einen Einfluss auf die Gebührenordnung haben. Ein externes Abrechnungsservice kann Zahnarztpraxen unterstützen, die korrekte Abrechnung sicherzustellen und die Erfahrung mit Krankenkassen zu optimieren.

Unterschied zwischen GOZ und GKV (gesetzliche Krankenversicherung)
Der Unterschied zwischen GOZ und GKV ist entscheidend für die Abrechnung in Zahnarztpraxen. Während die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) private Behandlungen und Zahnersatz abdeckt, regelt die GKV (gesetzliche Krankenversicherung) die Abrechnung für gesetzlich versicherte Patienten. Zahnärzte müssen die BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen) für gesetzlich Versicherte beachten. Externe Abrechnungsservices unterstützen Praxen bei der korrekten Abrechnung, um Honorarverluste zu vermeiden und eine reibungslose Erfahrung für Patienten zu gewährleisten.

Wichtige Abrechnungspositionen in der Zahnmedizin
In der Zahnmedizin sind wichtige Abrechnungspositionen die Basis für eine korrekte Vergütung. Dazu zählen Leistungen gemäß dem Bewertungssystem für zahnärztliche Leistungen (BEMA) sowie die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Diese Positionen umfassen beispielsweise Untersuchungen, Füllungen und Prophylaxemaßnahmen. Eine präzise Abrechnung ist entscheidend für den Praxiserfolg.

Zahnärztliche Leistungen und ihre Abrechnung
Zahnärztliche Leistungen sind vielfältig und werden in der Regel über spezifische Abrechnungssysteme erfasst. In Deutschland erfolgt die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen hauptsächlich nach dem Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) und der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Während der BEMA vor allem für die vertragszahnärztliche Versorgung gilt, regelt die GOZ die Abrechnung für privatärztliche Leistungen.
Jede erbrachte Leistung wird dabei mit einem bestimmten Punktwert oder Gebührenziffern versehen, die eine transparente Abrechnung ermöglichen. Zahnärzte müssen sicherstellen, dass alle Leistungen korrekt dokumentiert und entsprechend abgerechnet werden, um eine reibungslose Vergütung durch die Krankenkassen oder Privatpatienten zu gewährleisten.

Hilfsmittel und Materialien in der Abrechnung
In der Abrechnung von Zahnarztleistungen sind verschiedene Hilfsmittel und Materialien unerlässlich, um eine präzise und effiziente Abrechnung zu gewährleisten. Zu den wichtigsten Werkzeugen gehören Abrechnungssoftware und digitale Tools, die sowohl nach BEMA (Bundeseinheitlicher Bewertungsmaßstab) als auch nach GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) arbeiten. Diese Programme ermöglichen eine schnelle und fehlerfreie Erstellung von Rechnungen und helfen dabei, die korrekten Positionen und Leistungen zu erfassen. Darüber hinaus sind Schulungen und Fortbildungen für das Praxisteam wichtig, um stets über aktuelle Änderungen in der Abrechnung informiert zu sein und die richtigen Materialien effektiv einzusetzen.

Häufige Fragen in der zahnärztlichen Abrechnung:
Wie viel Geld verlieren Zahnärzte und Zahnärztinnen pro Jahr durch fehlerhafte Abrechnungen?
Es gibt keine spezifischen Zahlen dazu, wie viel Geld Zahnärzte und Zahnärztinnen pro Jahr durch fehlerhafte Abrechnungen verlieren. Allgemein ist bekannt, dass unvollständige oder fehlerhafte Abrechnungen zu erheblichen finanziellen Einbußen für Zahnarztpraxen führen können. Eine korrekte und vollständige Abrechnung ist entscheidend, um den vollen Anspruch auf Honorare geltend zu machen und finanzielle Engpässe zu vermeiden. Der Einsatz eines spezialisierten Abrechnungsservices trägt dazu bei, diese Verluste zu minimieren und die finanzielle Stabilität der Praxis zu sichern.
Welche verschiedenen Abrechnungsarten in der Zahnmedizin gibt es?
In der Zahnmedizin gibt es verschiedene Abrechnungsarten, die für Patienten und Zahnarztpraxen von Bedeutung sind. Die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) wird häufig für privatärztliche Leistungen verwendet, während die BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen) für gesetzlich versicherte Patienten zur Anwendung kommt. Eine weitere Möglichkeit ist die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte), die speziell für zahnärztliche Leistungen gilt. Zudem nutzen einige Praxen Factoring, um ihre Liquidität zu sichern und schnelle Abrechnungen zu ermöglichen, basierend auf ihrer Erfahrung im Umgang mit diesen Abrechnungsmodellen.
Privatabrechnung
Die Privatabrechnung in einer Zahnarztpraxis erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Diese regelt, welche Leistungen in Rechnung gestellt werden können und in welchem Rahmen. Der Zweck der Privatabrechnung ist es, die erbrachten Leistungen transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren. Im Gegensatz zur gesetzlichen Abrechnung, die über den BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen) erfolgt, können Zahnärzte bei Privatpatienten oft höhere Honorare ansetzen.
Ein wichtiges Element der Privatabrechnung ist das Factoring, bei dem die Zahnarztpraxis ihre Rechnungen an eine Factoring-Gesellschaft verkauft. So erhält die Praxis sofortige Liquidität, während der Dienstleister die Forderungen einzieht. Die Kombination von GOZ und Factoring ermöglicht eine effiziente und wirtschaftliche Verwaltung der Privatabrechnung in der Zahnarztpraxis.
Kassenabrechnung
Die Kassenabrechnung in einer Zahnarztpraxis ist ein entscheidender Prozess, der die Vergütung für erbrachte Leistungen sicherstellt. Der Zweck der Kassenabrechnung besteht darin, die erbrachten Behandlungen gemäß den Vorgaben des Bewertungsausschusses (BEMA) und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) korrekt abzurechnen. Dabei müssen Zahnärzte sorgfältig darauf achten, dass alle relevanten Informationen, wie Diagnosen und durchgeführte Maßnahmen, akkurat dokumentiert sind. Eine fehlerhafte Abrechnung kann nicht nur zu finanziellen Einbußen führen, sondern auch den Praxisablauf stören. Deshalb ist es wichtig, sich kontinuierlich über Änderungen in der BEMA und GOZ zu informieren und gegebenenfalls Fortbildungen zu besuchen, um die Abrechnungsprozesse zu optimieren und die Erstattung durch die Krankenkassen zu gewährleisten.
Erziele ich durch die externe Abrechnung eine Gewinn- und Ertragssteigerung für den Verkauf meiner Praxis?
Durch die Inanspruchnahme eines externen zahnärztlichen Abrechnungsservices kann eine Gewinn- und Ertragssteigerung erzielt werden, die sich positiv auf den Verkaufswert einer Zahnarztpraxis auswirkt. Diese Dienstleistung minimiert Abrechnungsfehler und optimiert Erstattungen, wodurch die Liquidität der Praxis verbessert wird. Zudem profitieren Praxen von einer maßgeschneiderten und anpassbaren Lösung, die auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist. Durch die Reduzierung des administrativen Aufwands kann sich das Praxisteam verstärkt auf die Patientenversorgung konzentrieren, was die Attraktivität der Praxis für potenzielle Käufer erhöht.
Abrechnungsservice – Dauerhaft oder vorübergehend?
Der externe zahnärztliche Abrechnungsservice kann sowohl dauerhaft als auch vorübergehend in Anspruch genommen werden. Dieser Service bietet Flexibilität, indem er die komplette Abrechnung oder nur Teilbereiche übernimmt, je nach den individuellen Bedürfnissen der Zahnarztpraxis. Bei personellen Engpässen, etwa wenn eine Mitarbeiterin ausfällt, kann der Service kurzfristig und spontan einspringen, um den Abrechnungsprozess aufrechtzuerhalten. Durch die Nutzung digitaler Tools wie Fernwartungssoftware oder VPN-Verbindungen erfolgt die Abrechnung effizient und rechtssicher, unabhängig davon, ob es sich um eine langfristige oder eine temporäre Lösung handelt.
Was ist bei der zahnärztlichen Abrechnung von umsatzsteuerpflichtigen Leistungen zu beachten?
Bei der zahnärztlichen Abrechnung umsatzsteuerpflichtiger Leistungen ist es wichtig, die korrekte Zuordnung zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Leistungen zu gewährleisten. Zahnärztliche Behandlungen sind im Allgemeinen von der Umsatzsteuer befreit, jedoch können bestimmte kosmetische oder ästhetische Leistungen umsatzsteuerpflichtig sein. Eine präzise Dokumentation und klare Trennung dieser Leistungen in der Abrechnung sind essenziell, um steuerliche Risiken zu vermeiden. Zudem sollte regelmäßig geprüft werden, ob die steuerlichen Regelungen aktuell sind, um den gesetzlichen Anforderungen stets gerecht zu werden.
Bist Du mit Deiner Abrechnung unzufrieden und möchtest von uns Tipps erhalten, was Du besser machen kannst?
Es ist ratsam, einen spezialisierten Abrechnungsservice in Betracht zu ziehen. Ein solcher Service bietet eine detaillierte Analyse deiner aktuellen Abrechnungsprozesse und gibt dir wertvolle Hinweise, wie du diese optimieren kannst. Durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit kannst du nicht nur Zeit sparen, sondern auch die Effizienz und Sicherheit deiner Abrechnungen steigern. Dies führt letztlich zu einer besseren finanziellen Übersicht und kann helfen, mögliche Fehlerquellen zu minimieren. Ein professioneller Service sorgt dafür, dass deine Abrechnung sauber, sinnvoll und rechtskonform bleibt.